Colorado: „Konversionstherapien“ für LGBTQ-Minderjährige erlaubt

In Colorado und mehr als 20 weiteren Bundesstaaten der USA ist es Therapeuten untersagt, zu versuchen, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung von LGBTQ-Klienten unter 18 Jahren zu ändern. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof das Gesetz zurückgewiesen.

Die NYT meldet: 

Der Oberste Gerichtshof gab am Dienstag einem christlichen Therapeuten Recht und wies ein Gesetz des Bundesstaates Colorado zurück, das Fachkräften im Bereich der psychischen Gesundheit untersagte, zu versuchen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBTQ-Minderjährigen zu ändern.

Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen auf mehr als 20 weitere Bundesstaaten, die über ähnliche Gesetze verfügen, welche sogenannte Konversionstherapien verbieten, die laut Kritikern unwirksam und für junge Menschen potenziell gefährlich sind.
In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, das Gesetz greife, soweit es auf Gesprächstherapien angewendet werde, unzulässig in die Meinungsfreiheit ein.

„Colorado mag seine Politik als wesentlich für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betrachten“, schrieb Richter Neil M. Gorsuch im Namen seiner selbst und sieben weiterer Richter aus dem gesamten ideologischen Spektrum. „Aber der Erste Verfassungszusatz dient als Schutzschild gegen jeden Versuch, in diesem Land eine Orthodoxie in Denken oder Reden durchzusetzen.“

In den letzten Jahren hat der Oberste Gerichtshof eine Reihe von Urteilen zugunsten religiöser Menschen, insbesondere konservativer Christen, gefällt. Im Jahr 2023 gab das Gericht einer Webdesignerin aus Colorado Recht, die geltend machte, dass es ihr aufgrund des Ersten Verfassungszusatzes gestattet sei, die Gestaltung von Hochzeitswebsites für gleichgeschlechtliche Paare zu verweigern. Im Jahr 2022 entschied das Gericht, dass ein Highschool-Footballtrainer das verfassungsmäßige Recht habe, nach den Spielen seiner Mannschaft an der 50-Yard-Linie zu beten.

Mehr: www.nytimes.com.

Spurgeon: Warum im Dunkeln bleiben?

Charles Haddon Spurgeon schreibt in Die Tür ist offen (#ad, 2022, S. 10–11):

Unsere Erweckung kann dem Werk Christi nichts hinzufügen, sondern sie soll uns zu unserem Retter treiben. Wie abwegig ist es doch, mir einzubilden, dass mein Gefühl der Sünde dazu beitragen kann, sie hinwegzunehmen! Es ist, als wenn ich sagen würde, Wasser könne mein Gesicht nicht reinigen, wenn ich nicht noch länger in den Spiegel sehen und die Schmutzflecken in meinem Gesicht zählen würde. Das Gefühl, dass man die Errettung nötig hat, ist sehr gesund; aber man hat Weisheit nötig, um mit diesem Gefühl richtig umzugehen und nicht einen Götzen daraus zu machen.

Manche Leute scheinen förmlich verliebt in ihre Zweifel, Befürchtungen und Nöte zu sein. Man kann sie nicht davon abbringen. Wenn ein Pferdestall brennt, dann besteht, wie man sagt, die größte Schwierigkeit darin, die Pferde aus ihren Ständen herauszubekommen. Wenn sie nur dem Befehl ihres Besitzers folgten, könnten sie den Flammen entfliehen; aber sie scheinen vor Furcht gelähmt. So hindert die Angst vor dem Feuer ihre Flucht vor dem Feuer. Sollte auch uns die Furcht vor dem zukünftigen Zorn daran hindern, ihm zu entrinnen?

Einer, der lange im Gefängnis gesessen hatte, war nicht bereit, herauszukommen. Die Tür stand offen; aber er bat unter Tränen um die Erlaubnis, an dem Ort bleiben zu dürfen, wo er so lange gewesen war. Das Gefängnis zu lieben! An den eisernen Schlössern und der Gefangenenkost zu hängen! Dieser Gefangene kann ganz gewiss nicht richtig im Kopfe gewesen sein. Doch du, du willst ein Erweckter bleiben und nichts weiter, statt sofort Vergebung zu erlangen? Wenn du in Angst und Furcht verharren willst, dann musst auch du gewiss etwas von Sinnen sein. Wenn Friede zu haben ist, suche ihn ohne Umwege! Warum in der Dunkelheit der Grube bleiben, wenn deine Füße im Schlamm versinken?

Es gibt Licht, wunderbares und himmlisches Licht; warum im Dunkel liegen und in der Angst sterben? Du weißt nicht, wie nah dir das Heil ist. Wenn du es wüsstest, so würdest du sicher die Hand ausstrecken und es nehmen, denn es ist da, und es ist zu haben; du brauchst es nur zu nehmen.

Päivi Räsänen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden

Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.

Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind. 

Zitat: 

Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.

Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.

Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.

Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.

Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.

Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

Mehr: www.idea.de.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

Der Kreuzestod offenbart die Herrlichkeit des Christus

Im Johannesevangelium 13,31–32 lesen wir: 

Da Judas nun hinausgegangen war, spricht Jesus: Jetzt ist der Menschensohn verherrlicht, und Gott ist verherrlicht in ihm. Ist Gott verherrlicht in ihm, so wird Gott ihn auch verherrlichen in sich und wird ihn bald verherrlichen. 

Mit der Entlassung des Judas hat die Verwirklichung des Heilsplans also eine weitere entscheidende Phase erreicht. Als Jesus Judas mit den Worten entließ: „Was du tust, das tue bald!“ (Joh 13,27), bekundete er seine entschlossene Bereitschaft, für die Seinen in den Kreuzestod zu gehen. Durch diesen Gehorsam und diese Liebe wurde Jesus als Menschensohn verherrlicht bzw. erhöht.

Jesus hatte dem Volk schon zuvor erklärt, dass der Menschensohn erhöht werden muss (vgl. Joh 12,34). Schließlich muss in Erfüllung gehen, was der Prophet Jesaja angekündigt hatte: „Siehe, meinem Knecht wird’s gelingen, er wird erhöht und sehr hoch erhaben sein“ (Jes 52,13).

Das heißt: Der Menschensohn wird gerade in dem Augenblick, der für ihn Niederlage, Schande und Unheil zu bedeuten scheint, verherrlicht! Der grausame Tod am Kreuz lässt die Hoheit und Herrlichkeit von Jesus Christus offenbar werden.

Johannes Calvin hat das wunderbar erkannt und kommentierte den V. 32 mit den Worten (Das Evangelium des Johannes, Joh 13,32):

Anstatt die Hoheit Christi in Schatten zu stellen, hat vielmehr der erlittene Kreuzestod seine Hoheit erst ins rechte Lichte gestellt: in vollen Strahlen erglänzt von Golgatha aus seine unfassbar große Liebe für die Menschheit, seine abgrundtiefe, die Sühnung aller Schuld, die Versöhnung des Zornes Gottes bewirkende Gerechtigkeit, seine Heldenkraft, die in der Überwindung des Todes, in der Unterjochung Satans, in der Erschließung der Himmelspforten Wunder verrichtete. Was aber Christus hier von sich sagt, das findet auch auf uns seine Anwendung. Mag die ganze Welt sich verschwören, Schmach und Schande auf uns zu häufen, wenn wir nach wie vor in Lauterkeit und von Herzen der Ehre Gottes zu dienen uns befleißigen, so ist kein Zweifel daran: auch Er wiederum wird uns Ehre zuwenden. Umso tröstlicher wird die Verheißung, die Christus gibt, dadurch, dass er betont, solches werde bald geschehen. Wenn nun auch die Verklärung, von welcher er hier redet, am Ostermorgen begann, so denkt er doch wohl vor allem an die bald danach erfolgende Ausbreitung des Evangeliums von ihm, der für uns starb und auferstand, in aller Welt.

Simone Beck: christliche Märtyrerin im Jahr 2017

In dem von Helmut Moll veröffentlichten Booklet Christliche deutschsprachige Märtyrer (2000–2024), das 2025 im Dominos-Verlag erschienen ist, wird auch die Ermordung von Simone Beck geschildert. Simone ist eine ehemalige Studentin, vgl. dazu die Rezension „Ermodet in Kabul“

Ich zitiere aus dem Booklet (S. 33):

Im Jahre 2003 begann ihr Einsatz in Afghanistan. Ihr Alltag war eine Herausforderung: In Nordafghanistan wurde die Kälte auf 3.000 Metern Höhe zu einer seelischen und körperlichen Belastung. Ihr Tagesablauf war minutiös geplant: Sie stand von Frühling bis Herbst gegen 4.30 Uhr auf und hielt sich durch einen Morgenlauf körperlich fit. Im März 2004 hatte sie einen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen. In Afghanistan sind etwa 30 bis 40 Sprachen geläufig. Die Landessprache war die sog. „Mittel-Sprache“, die sie beherrschen musste, wenn sie die Heilige Schrift in diese Sprache übersetzen wollte. Im Anschluss daran wurde Simone Beck Leiterin der Schule in Kabul.

Von Oktober bis Dezember 2006 nahm sie an einer Weiterbildung für Spracherkundung teil. Ab 2007 war sie Mitglied einer Gruppe, die sich in Faizabad niederließ, um an einem Spracherkundungsprojekt mitzuarbeiten. Gleichzeitig arbeitete sie als Entwicklungshelferin, um den Einwohnern die Schriftsprache beizubringen. Träger dieser Aktivitäten war eine christliche Organisation, um die Botschaft von Jesus Christus zu verkünden. Ein Mitarbeiter befürchtete, das offene Zeugnis für den christlichen Glauben können [sic!] Unfrieden in dem politisch zerrissenen Land fördern.

Ab dem Jahre 2015 pendelte Simone zwischen Deutschland und Kabul hin und her. Sie antwortete auf die Frage, warum sie sich bei dieser schier gefährlichen Lage für Jesus einsetzte, mit dem Bekenntnis:

„Weil Jesus Christus alles in allem ist und weil es sich lohnt, mit ihm zu leben und mit ihm zu sterben – egal wo.“

Am 20. Mai 2017 machten sich die Mitarbeiterinnen Sorgen, weil sie Simone telefonisch nicht erreichten. Als sie beschlossen, zu ihrer Wohnung zu gehen, stand die Eingangstür offen. Simone lag leblos auf dem Boden in ihrem Blut. Sie war von Islamisten brutal ermordet worden. Eine Kollegin, die von den Tätern verschleppt wurde, aber später freikam, bekundete, Simone habe vor ihrem Tod dreimal den Namen Jesus ausgerufen. Sie wurde nur 44 Jahre alt. Nach dem Wort des Evangeliums wurde sie zu einem „Weizenkorn“, das „in die Erde fällt und stirbt“, damit es „reiche Frucht bringt“ (Joh 12,24).

In Großbritannien Abtreibung bis zur Geburt bald straffrei?

Das britische Oberhaus hat den Weg für Spätabtreibungen freigemacht. Die Erzbischöfin von Canterbury stimmte zwar gegen diese Entscheidung, sprach sich jedoch auch gegen eine Strafverfolgung von Frauen aus, die abtreiben. Dies hätte praktisch zur Folge, dass Kinder im neunten Monat straflos getötet werden dürften.

DIE TAGESPOST berichtet:

Das britische Oberhaus hat am gestrigen Mittwochabend über den „Crime and Policing Bill“ debattiert und dabei eine Änderung der „Klausel 208“ mehrheitlich abgelehnt. Die von der Labour-Abgeordneten Tonia Antoniazzi hinzugefügte Klausel fügt dem Strafrechtsreform-Entwurf die Streichung der Bestrafung von Abtreibung hinzu. Tritt die Reform in Kraft, bleibt Abtreibung bis zur Geburt in Großbritannien künftig straffrei. Ebenfalls abgelehnt hat das Oberhaus eine Änderung am Gesetzespaket, die die Wiedereinführung der Beratungspflicht vor Abtreibungen zum Gegenstand hatte. Damit ist die weitgehende Liberalisierung der Abtreibung in Großbritannien ein großes Stück weitergekommen. Nominell wird Abtreibung zwar weiterhin nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt, doch wird eine spätere Abtreibung nach der Neuregelung nicht mehr bestraft.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Glaubensvertiefung als Handwerk

Bei Evangelium21 ist ein Artikel von Wolf Christian Jaeschke und mir über das Thema „Glaubensvertiefung“ erschienen. Dabei wird hervorgehoben, dass „Jüngerschaft“ zwar immer noch gern gelehrt wird, aber oft die praktische Hinführung fehlt. Zitat:

Um die andere Seite allerdings, die des gemeinsamen Unterwegsseins im Alltag und der persönlichen Begleitung in der praktischen Nachfolge Jesu, ist es oft weniger gut bestellt.

Ja, wir lehren Jüngerschaft, und das ist sehr wichtig. Aber wir zeigen nicht unbedingt, wie sie konkret im Alltag aussieht. Bildlich gesprochen: Bei der Vertiefung des Glaubens ist uns das Schulmodell wesentlich vertrauter als das Modell des ausbildenden Handwerksbetriebs.

Checkfrage: Was hilft einem am meisten, wenn man irgendetwas Kompliziertes ausfüllen, zusammenbauen, reparieren, programmieren usw. muss? Schriftliche Instruktionen sind ein guter Anfang. Noch besser ist ein Video aus dem Internet, in dem ein freundlicher Mensch das Ganze Schritt für Schritt vormacht. Und am liebsten wäre es uns wohl, dieser freundliche Mensch säße sogar leibhaftig neben uns und könnte uns zeigen, wie man’s macht.

Auch im praktischen Christenleben ist hier ein großer Bedarf. Und gerade weil es um Praxis geht, ist hier der ideale Einsatzort für Ehrenamtler. Nicht alle Christen sind begabte Prediger, Katecheten, Evangelisten und Apologeten. Aber (fast) jeder Christ kann sich über das, was er täglich im Glauben erlebt, mit jüngeren Christen austauschen. Dies ist dann weniger ein zusätzlicher Programmpunkt im sowieso schon angefüllten Gemeindeleben, sondern Bestandteil einer informellen Gemeindekultur.

Der bekannte kanadische Neutestamentler Don Carson schrieb einmal:

„Du, der du älter [im Glauben] bist, solltest dich umschauen nach jüngeren Leuten und ihnen … sagen: ‚Schau mir zu!‘ Komm – ich zeige dir, wie man Familienandachten hält. Komm – ich zeige dir, wie man die Bibel studiert. Komm – ich erkläre dir ein paar Grundlagen des Glaubens. Komm – ich zeige dir, wie man betet. Komm – ich zeige dir, wie man ein gläubiger Ehemann und Vater, eine gläubige Ehefrau und Mutter ist. An einem bestimmten Punkt des Lebens sollte der ältere Mentor anfangen, auch andere Dinge zu sagen, zum Beispiel: Ich zeige dir, wie man stirbt. Schau mir zu.“

Das alles geschieht in unseren Gemeinden offenbar zu wenig. Es hatte sicher seinen Grund, dass Carson es thematisiert. Er zählt hier eine ganze Palette an Themen auf, die von allen möglichen Seiten an einen herangetragen werden können. Sie stammen aus den verschiedensten Entwicklungsphasen des Christseins, ein buntes Durcheinander von „Anfängerfragen“ und „weiterführenden Fragen“.

Mehr: www.evangelium21.net.

Übrigens wird es zu dem Thema ein zweitägiges Seminar auf der E21-Hauptkonferenz vom 30. April bis 2. Mai 2026 in der Arche-Gemeinde in Hamburg geben. Für die Konferenz mit dem Oberthema „Glaube, der bleibt – von Generation zu Generation“ kann man sich hier anmelden.

Die Massenuniversität frisst ihre Kinder

Der Althistoriker Michael Sommer beschreibt in einem WELT-Beitrag den Niedergang der Bildung in Deutschland, der nun durch die KI-Welle noch einmal beschleunigt wird. 

Zitat: 

Die Umorientierung der jungen Leute – weg von Ausbildungsberufen, rein in die Hochschulen – bekamen nicht nur die Arbeitgeber zu spüren, sie veränderte auch die Universitäten nachhaltig. Viele angehende Studenten glaubten nur zu gerne, was ihnen Politik und Elternhäuser versprachen: dass das Studium die Eintrittskarte für ein besseres Leben, vor allem besser bezahlte Jobs sein würde. Die Motivation, mit der Abiturienten ein Studium aufnehmen, hat sich so grundlegend gewandelt wie die Fertigkeiten, mit denen sie in die Hochschule kommen. Die intrinsische Motivation, sich auf Wissenschaft einzulassen, ist der extrinsischen Motivation gewichen, durch das Studium von der vermeintlichen Pole Position in den Arbeitsmarkt zu starten.

Die Politik hat – europaweit – auf die gewandelte Rolle der Universitäten reagiert, indem sie mit der Bologna-Reform das Studium in eine Prüfungsrallye umfunktioniert hat. Im Vordergrund steht statt sperriger Inhalte und Methoden das Sammeln von Zertifikaten, die den Absolventen als formal qualifiziert ausweisen. Weil aber die Grundbedingung der Studierfähigkeit mittlerweile bei mehr als der Hälfte der Studienanfänger nicht mehr oder nur noch zum Teil gegeben ist, verkommt das Zertifikatesammeln zur Farce. Alle wissen es, aber die Hochschulen sind willige Komplizen, weil sie ihre Größe und relative Finanzkraft den Studentenarmeen verdanken, die sie bis zum Examen durchschleusen.

Die Künstliche Intelligenz ist jetzt der Lackmustest für die Massenuniversität. Dass Professoren zurecht fürchten, von einer neuen, die Plagiatswelle noch übertreffenden Betrugslawine überrollt zu werden, ist im Grunde die Anerkenntnis dessen, dass die Universitäten heute ein dysfunktionales System sind und den Test nicht bestanden haben. Denn zum Betrügen gehören außer der KI noch zwei: Studenten, die sich Zertifikate erschleichen, und Professoren, die sie damit durchkommen lassen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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